Sicherheitstechnische Betreuung in Sachsen: Ihr Partner für rechtssicheren Arbeitsschutz

Unternehmen sind dazu verpflichtet vielfältige Anforderungen  in unterschiedlichsten Bereichen zu kennen und umzusetzen. Was mit Aufwand verbunden ist, bringt Ihnen als Unternehmen jedoch auch wirtschaftliche Vorteile. Sie profitieren von mehr Sicherheit und weniger Ausfallzeiten, was sich vor allem langfristig auszahlt.

Laut DGUV ereigneten sich 2024 in Deutschland 754.660 meldepflichtige Arbeitsunfälle1, welche eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder gar den Tod zur Folge hatten. Das zeigt: Arbeitsschutz bleibt für Unternehmen ein zentrales Thema. Eine professionelle sicherheitstechnische Betreuung durch uns von SESACON hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen, Schutzmaßnahmen umzusetzen und rechtliche Pflichten zuverlässig einzuhalten.

Als Anbieter von Sicherheits- und Beratungsleistungen unterstützen wir von SESACON Sie bei dieser Aufgabe in ganz Sachsen und darüber hinaus. Dafür stellen wir externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit und übernehmen die anfallenden Aufgaben im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung gemäß dem ASiG sowie nach der DGUV Vorschrift 2.

Darüber hinaus führen wir Schulungen sowie Unterweisungen durch, bieten einen zuverlässigen Prüfservice und beraten Sie individuell zu allen sicherheitsrelevanten Themen.

Sicherheit in allen Bereichen mit SESACON in Sachsen

Unsere sicherheitstechnische Betreuung vereint mehrere Sicherheitsbereiche:

Arbeitssicherheit

Brandschutz

Veranstaltungs­sicherheit

Umweltmanagement / Immissionsschutz

Unsere Betreuungsmodelle für Ihr Unternehmen in Sachsen

Grundbetreuung

Sie wollen alle gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitssicherheit erfüllen?

Mit der Grundbetreuung erhalten Sie eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Sie regelmäßig unterstützt, berät und informiert.

Dazu gehören unter anderem die Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen sowie die allgemeine Betreuung bei allen Themen rund um den Arbeitsschutz.

Anlassbezogene Betreuung

Bei Ihnen im Unternehmen steht ein bestimmter Anlass an?

Wir übernehmen auch die sicherheitstechnische Betreuung für Veranstaltungen und andere Anlässe. Hierunter fallen zum Beispiel Sicherheits- und Zufahrtsschutzkonzepte.

Darüber hinaus prüfen wir alles, was sicher sein muss. Das können zum Beispiel Regale, aber auch ganze Spielplätze und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sein.

Betriebsspezifische Betreuung

Ihre Branche birgt besondere Risiken oder es gelten besondere Auflagen?

Durch individuelle Unterweisungen und Schulungen in Bereichen wie Erste Hilfe und Arbeitssicherheit für Führungskräfte sorgen wir für noch mehr Sicherheit.

Zusätzlich erarbeiten wir im Rahmen der Brandschutzvorgaben Flucht-, Rettungs- sowie Feuerwehrpläne, bilden Brandschutzhelfer aus und beraten zu Umweltmanagementsystemen sowie zum Gefahrstoffmanagement.

Je nach Betriebsgröße und Gefährdungsklasse ermitteln wir von SESACON das passende Betreuungsmodell für Ihr Unternehmen.

Sicherheitstechnische Betreuung in Sachsen: Ihre Vorteile mit SESACON

  • Langjährige Erfahrung und sachsenweite Betreuung

  • Unterstützung bei allen gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz

  • Verringerung der unfallbezogenen Ausfallzeiten durch ein geeignetes Risikomanagement

  • Zeit-, Aufwands- und Kostenersparnis für Unternehmen und Führungskräfte

  • Umfassende, anlassbezogene und branchenspezifische Betreuung

  • Individuell abgestimmt auf Ihre Branche und Betriebsgröße

Gesetzliche Pflichten einfach erklärt: DGUV Vorschrift 2 und ASiG

Beide gesetzlichen Bestimmungen betreffen den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Unternehmen. Wo die Unterschiede liegen und welche Pflichten sich daraus für Sie als Betrieb ergeben, lesen Sie nachfolgend.

Was ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)?

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt  den Einsatz von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit. DerArbeitgeber muss diese bestellen, einsetzen und sich beratenlassen.

Warum gibt es das ASiG?

Durch das Arbeitssicherheitsgesetz soll es zu weniger Arbeitsunfällen kommen und die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt werden.

Was genau steht im Arbeitssicherheitsgesetz?

Im ASiG ist klar geregelt, wie der betriebliche Arbeitsschutz ablaufen muss. Dazu gehört zum Beispiel,

  • welche Voraussetzungen für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit gelten,
  • dass die Arbeitsbedingungen objektiv und professionell beurteilt werden müssen und
  • wie die Fachkräfte bei der Planung und Umsetzung mitwirken.

Ab wie vielen Beschäftigten gilt das ASiG?

Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Mitarbeiteranzahl.

Bei mehr als 20 Beschäftigten ist zusätzlich ein Arbeitsschutzausschuss Pflicht. Dieser berät Ihr Unternehmen regelmäßig gemeinsam zum Arbeitsschutz sowie zur Unfallverhütung und trifft sich mindestens alle drei Monate.

Weitere wichtige Vorgaben aus dem ASiG

Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählt, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unabhängig arbeiten müssen. Das bedeutet

  • sie sind trotz Anstellung fachlich weisungsfrei und
  • sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden.

Alternativ können Sie als Arbeitgeber auch externe Dienste, Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit wie SESACON beauftragen.

Was ist die DGUV Vorschrift 2?

Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert die Vorgaben des ASiG in Bezug auf den Einsatz von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Sie wird durch die DGUV Regel 100-002 ergänzt, in der Sie als Betrieb zusätzliche praktische Hinweise zur Umsetzung finden.

Was ist in der DGUV Vorschrift 2 geregelt?

In der DGUV Vorschrift 2 ist festgelegt,

  • welche Betreuungsmodelle es gibt und welches wann angewandt wird (Regelbetreuung oder alternative Betreuung),
  • wie viel Betreuung erforderlich ist (abhängig von Betriebsgröße und -art),
  • welche konkreten Aufgaben die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung umfasst,
  • welche Qualifikationsanforderungen gelten sowie
  • unter welchen Voraussetzungen digitale Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten eingesetzt werden dürfen.

Ab wann bzw. wie vielen Beschäftigten gilt die DGUV Vorschrift 2?

Die DGUV Vorschrift 2 gilt wie das ASiG für alle Unternehmen mit Beschäftigten. Welche Vorgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung genau gelten, ist jedoch immer individuell. Unter anderem wird je nach Betriebsgröße zwischen einer vorgeschriebenen Regelbetreuung und einer sogenannten alternativen Betreuung unterschieden.

Wie funktioniert die Regelbetreuung?

Die Regelbetreuung ist ab mehr als 20 Beschäftigten verpflichtend. Dabei werden die Einsatzzeiten anhand der branchenbezogenen Wirtschaftszweige nach der WZ-Liste festgelegt. Diese ordnet Betriebsarten bestimmten Betreuungsgruppen zu.

Wann reicht die alternative Betreuung?

Bei weniger als 20 Beschäftigten können Kleinst- und Kleinbetriebe auch die alternative Betreuung wählen, insofern sie an branchenspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Hier können Sie dann als Unternehmer im Rahmen der gesetzlichen Grundlage selbst entscheiden, wann Sie Betriebsärzte einsetzen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit hinzuziehen.

Warum ist es so wichtig, das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 einzuhalten?

Das ASiG und die DGUV Vorschrift 2 einzuhalten ist wichtig, da dadurch

  • Ihre Haftungsrisiken reduziert werden

  • die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter geschützt wird,

  • Arbeitsunfälle verhindert werden und

  • Ihr Unternehmen rechtlich abgesichert ist.

Die wichtigsten Pflichten nach DGUV Vorschrift 2 und ASiG für Unternehmer auf einen Blick

Die folgenden Pflichten ergeben sich direkt aus ASiG und DGUV Vorschrift 2:

  • 1

    Interne oder externe Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen.

  • 2

    Alle nötigen Mittel für die Betriebsärzte und Fachkräfte bereitstellen (unter anderem geeignete Räume für Schulungen, Arbeitsmittel, Geräte und, falls erforderlich, Hilfspersonal).

  • 3

    Die Arbeitsbedingungen regelmäßig prüfen, Gefährdungen beurteilen, Besichtigungen durchführen und Schutzmaßnahmen nach den Vorgaben des ASiG und der DGUV Vorschrift 2 planen lassen.

  • 4

    Dokumentations- und Mitwirkungspflichten erfüllen.

  • 5

    Bei internen Dienstleistern: Die Kosten für Aus- und Fortbildungen für die Betriebsärzte und Fachkräfte übernehmen.

  • 6

    Bei mehr als 20 Mitarbeitern: Arbeitsschutzausschuss bilden.

Regionale Abdeckung: Sicherheitstechnische Betreuung in ganz Sachsen

Mit Hauptsitz in Schkeuditz betreuen wir Kunden in ganz Sachsen. Von Leipzig bis Görlitz, rund um Dresden, Chemnitz und Zwickau sowie in weiteren Städten bieten wir die sicherheitstechnische Betreuung und Schulungen für Unternehmen in verschiedenen Branchen an.

Fragen Sie uns einfach an und wir besprechen, wie wir Ihren Betrieb sicher gestalten!

FAQ: Häufige Fragen zur sicherheitstechnischen Betreuung

Nachfolgend finden Sie unsere Antworten rund um die häufigsten Fragen zur sicherheitstechnischen Betreuung.

Die sicherheitstechnische Betreuung sorgt dafür, dass Sie alle gesetzlich geltenden Vorschriften für Ihren Betrieb kennen und diese auch umgesetzt werden. Dafür können Sie entweder eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit einstellen oder einen externen Dienstleister wie SESACON beauftragen.

Grundsätzlich benötigt jedes Unternehmen ab dem  ersten Beschäftigten eine sicherheitstechnische Betreuung. Das ergibt sich insbesondere aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), der DGUV Vorschrift 2 sowie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Hier ist unter anderem auch geregelt, welche konkreten Schutzmaßnahmen je nach Betriebsart und Betriebsgröße umgesetzt werden müssen.

Wie viel eine sicherheitstechnische Betreuung kostet, ist immer individuell und richtet sich nach der Mitarbeiterzahl, der Betriebsart und der Gefährdungsklasse. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein passendes Betreuungskonzept für Ihr Unternehmen.

SESACON zählt in Sachsen zu den führenden regionalen Dienstleistern im Bereich Arbeitssicherheit und überzeugt durch maßgeschneiderte Betreuungsmodelle und Schulungen, durch die Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Die von uns gestellten externen Fachkräfte für Arbeitssicherheit kümmern sich darum, dass alle gesetzlichen Vorgaben in Ihrem Unternehmen umgesetzt und eingehalten werden. Dazu beraten, informieren und unterstützen sie Sie bei der Umsetzung. Darüber hinaus führen wir auch Schulungen, Unterweisungen, Prüfungen sowie sicherheitstechnische Begehungen durch.

Wenn Sie zum Beispiel die Besichtigung verweigern oder einen anderen Verstoß begehen, können je nach Fall Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

1 Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Arbeits- und Wegeunfallgeschehen, abgerufen am 05.06.2026: www.dguv.de/de/zahlen-fakten/au-wu-geschehen/index.jsp

Arbeitssicherheit Sachsen: Jetzt unverbindlich beraten lassen

Sicherheitstechnische Betreuung ist ab dem ersten Beschäftigten verpflichtend

Wir haben passende Betreuungsmodelle für alle Unternehmensgrößen. Egal ob Kleinstbetrieb mit einem Beschäftigten, Mittelstand oder Großkonzern.

Fragen Sie hier Ihre individuelle Beratungsleistung an.

Oder schreiben Sie uns direkt an info@sesacon.de