Sicherheitstechnische Betreuung in Sachsen: Ihr Partner für rechtssicheren Arbeitsschutz
Unternehmen sind dazu verpflichtet vielfältige Anforderungen in unterschiedlichsten Bereichen zu kennen und umzusetzen. Was mit Aufwand verbunden ist, bringt Ihnen als Unternehmen jedoch auch wirtschaftliche Vorteile. Sie profitieren von mehr Sicherheit und weniger Ausfallzeiten, was sich vor allem langfristig auszahlt.
Als Anbieter von Sicherheits- und Beratungsleistungen unterstützen wir von SESACON Sie bei dieser Aufgabe in ganz Sachsen und darüber hinaus. Dafür stellen wir externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit und übernehmen die anfallenden Aufgaben im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung gemäß dem ASiG sowie nach der DGUV Vorschrift 2.
Darüber hinaus führen wir Schulungen sowie Unterweisungen durch, bieten einen zuverlässigen Prüfservice und beraten Sie individuell zu allen sicherheitsrelevanten Themen.
Sicherheit in allen Bereichen mit SESACON in Sachsen
Unsere sicherheitstechnische Betreuung vereint mehrere Sicherheitsbereiche:
Unsere Betreuungsmodelle für Ihr Unternehmen in Sachsen
Je nach Betriebsgröße und Gefährdungsklasse ermitteln wir von SESACON das passende Betreuungsmodell für Ihr Unternehmen.
Gesetzliche Pflichten einfach erklärt: DGUV Vorschrift 2 und ASiG
Beide gesetzlichen Bestimmungen betreffen den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Unternehmen. Wo die Unterschiede liegen und welche Pflichten sich daraus für Sie als Betrieb ergeben, lesen Sie nachfolgend.
Was ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)?
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt den Einsatz von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit. DerArbeitgeber muss diese bestellen, einsetzen und sich beratenlassen.
Warum gibt es das ASiG?
Durch das Arbeitssicherheitsgesetz soll es zu weniger Arbeitsunfällen kommen und die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt werden.
Was genau steht im Arbeitssicherheitsgesetz?
Im ASiG ist klar geregelt, wie der betriebliche Arbeitsschutz ablaufen muss. Dazu gehört zum Beispiel,
- welche Voraussetzungen für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit gelten,
- dass die Arbeitsbedingungen objektiv und professionell beurteilt werden müssen und
- wie die Fachkräfte bei der Planung und Umsetzung mitwirken.
Ab wie vielen Beschäftigten gilt das ASiG?
Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Mitarbeiteranzahl.
Bei mehr als 20 Beschäftigten ist zusätzlich ein Arbeitsschutzausschuss Pflicht. Dieser berät Ihr Unternehmen regelmäßig gemeinsam zum Arbeitsschutz sowie zur Unfallverhütung und trifft sich mindestens alle drei Monate.
Weitere wichtige Vorgaben aus dem ASiG
Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählt, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unabhängig arbeiten müssen. Das bedeutet
- sie sind trotz Anstellung fachlich weisungsfrei und
- sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden.
Alternativ können Sie als Arbeitgeber auch externe Dienste, Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit wie SESACON beauftragen.
Was ist die DGUV Vorschrift 2?
Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert die Vorgaben des ASiG in Bezug auf den Einsatz von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Sie wird durch die DGUV Regel 100-002 ergänzt, in der Sie als Betrieb zusätzliche praktische Hinweise zur Umsetzung finden.
Was ist in der DGUV Vorschrift 2 geregelt?
In der DGUV Vorschrift 2 ist festgelegt,
- welche Betreuungsmodelle es gibt und welches wann angewandt wird (Regelbetreuung oder alternative Betreuung),
- wie viel Betreuung erforderlich ist (abhängig von Betriebsgröße und -art),
- welche konkreten Aufgaben die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung umfasst,
- welche Qualifikationsanforderungen gelten sowie
- unter welchen Voraussetzungen digitale Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten eingesetzt werden dürfen.
Ab wann bzw. wie vielen Beschäftigten gilt die DGUV Vorschrift 2?
Die DGUV Vorschrift 2 gilt wie das ASiG für alle Unternehmen mit Beschäftigten. Welche Vorgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung genau gelten, ist jedoch immer individuell. Unter anderem wird je nach Betriebsgröße zwischen einer vorgeschriebenen Regelbetreuung und einer sogenannten alternativen Betreuung unterschieden.
Wie funktioniert die Regelbetreuung?
Die Regelbetreuung ist ab mehr als 20 Beschäftigten verpflichtend. Dabei werden die Einsatzzeiten anhand der branchenbezogenen Wirtschaftszweige nach der WZ-Liste festgelegt. Diese ordnet Betriebsarten bestimmten Betreuungsgruppen zu.
Wann reicht die alternative Betreuung?
Bei weniger als 20 Beschäftigten können Kleinst- und Kleinbetriebe auch die alternative Betreuung wählen, insofern sie an branchenspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Hier können Sie dann als Unternehmer im Rahmen der gesetzlichen Grundlage selbst entscheiden, wann Sie Betriebsärzte einsetzen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit hinzuziehen.
Regionale Abdeckung: Sicherheitstechnische Betreuung in ganz Sachsen
Mit Hauptsitz in Schkeuditz betreuen wir Kunden in ganz Sachsen. Von Leipzig bis Görlitz, rund um Dresden, Chemnitz und Zwickau sowie in weiteren Städten bieten wir die sicherheitstechnische Betreuung und Schulungen für Unternehmen in verschiedenen Branchen an.
Fragen Sie uns einfach an und wir besprechen, wie wir Ihren Betrieb sicher gestalten!
FAQ: Häufige Fragen zur sicherheitstechnischen Betreuung
Nachfolgend finden Sie unsere Antworten rund um die häufigsten Fragen zur sicherheitstechnischen Betreuung.
1 Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Arbeits- und Wegeunfallgeschehen, abgerufen am 05.06.2026: www.dguv.de/de/zahlen-fakten/au-wu-geschehen/index.jsp


